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Teil VI - Bitcoin: Wie gemacht für Zentralbanken

  • Pascal Hügli
  • 31. Juli 2018
  • 8 Min. Lesezeit

Unter Libertären stösst man immer mal wieder auf die Hoffnung, wonach Bitcoin und andere Kryptowährungen staatliche Währungen in ferner Zukunft ersetzen werden. Und tatsächlich lässt das Krypto-Phänomen die Macht der Zentralbanken denn auch in einem neuen Licht erscheinen: Das staatliche Geldmonopol ist nicht länger absolut und wird in gewissen Region dieser Welt herausgefordert. Neben den zahlreichen alternativen Kryptowährungen hat es die durch den Bitcoin ins Rampenlicht katapultierte Blockchain-Technologie zudem möglich gemacht, eine digitale Version des US-Dollars ins Leben zu rufen, so wie das beispielsweise Tether getan hat. Trotz dieser bemerkenswerten Schritte, ist es wohl etwas gar gross geträumt, wenn Libertäre glauben, Bitcoin und andere Kryptowährungen würde das Zentralbankenwesen und damit das staatliche Währungssystem in absehbarer Zeit in die Knie zwingen.


Vielleicht ein wenig realistischer könnte eine Zukunftsentwicklung sein, welche sich aufgrund der Parallelität zwischen Gold und Bitcoin anbietet: Wie einst Gold im 19. Jahrhundert hätte Bitcoin seinem Wesen nach ebenfalls das Zeug zur globalen Reserve- und Abrechnungswährung für den internationalen Handel und könnte einmal sogar für Zentralbanken von Interesse sein. Das Alleinstellungsmerkmal Bitcoins gegenüber dem Edelmetall: Die Kryptowährung ist digital.


Da Bitcoin kein Gegenparteirisiko aufweist, von keinem Staat herausgegeben und überhaupt durch keine einzelne Instanz administriert und kontrolliert wird, kann die Kryptowährung gewissermassen als «neutrale» Währung angesehen werden. Gegenüber Gold hat Bitcoin zudem den grossen Vorteil, dass Bitcoin-Transaktionen und damit Zahlungen beliebig grosser Beträge über jegliche Grenzen hinweg in nur wenigen Minuten endgültig verrechnet werden können. Dass eine Art Einheitswährung für den globalen Handel ungemein förderlich ist, scheint die Zeit des klassischen Goldstandards eindrücklich gezeigt zu haben. Betriebswirtschaftlich gesehen dürfte eine einheitliche Abrechnungswährung den Welthandelt fast zwingend vereinfachen, bietet sie doch eine gemeinsame Rechnungs- und Kalkulationseinheit über Länder und Nationen hinweg. Ein Indiz dafür, dass Gold dies zu leisten vermochte: Erst ungefähr in den 1990er Jahren erreichten die internationalen Handelsströme erneut jene Dimensionen, welche sie noch vor dem Beginn der zerstörerischen Weltkriege innegehabt hatten.


Heute geschieht der Handel auf internationaler Ebene wieder bloss indirekt. So setzt ein Kauf einer ausländischen Ware, den Kauf der jeweiligen Währung voraus, womit wir eigentlich wieder bei einer Art Bartergeschäft angelangt sind. Oder aber der Handel passiert via der Leitwährung US-Dollar, was zu einer globalen Schieflage zugunsten der Vereinigten Staaten führt und deshalb nicht zu Unrecht bereits vor fünfzig Jahren vom damaligen französischen Finanzminister Valéry Giscard d’Estaing als «Exorbitant Privilege» bemängelt worden ist. Mit Bitcoin als Abrechnungswährung liesse sich dieses brechen.


Geopolitik und Bitcoin mittendrin


Wie realistisch aber ist ein solches Szenario? Angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Entwicklung immer realistischer. Mit der voranschreitenden De-Dollarisierung zeichnet sich der Übergang von einer unipolaren zu einer multipolaren Weltordnung immer deutlicher ab. Zahlreiche Länder – allen voran China und Russland – haben bilaterale Abkommen geschlossen, wonach sie ihre Handelsgeschäfte nicht länger über den US-Dollar abwickeln wollen. Zudem ist es ein offenes Geheimnis, dass das Reich der Mitte und das ehemalige Zarenland in den vergangenen Jahren begonnen haben, ihre Goldbestände massiv aufzustocken, um so ebenfalls auf eine De-Dollarisierung hinzuarbeiten. Die Chinesen haben natürlich ein Interesse daran, ihre eigene Währung, den Yuan, als neue globale Leitwährung zu etablieren. Insofern sind sie nicht nur gegen den Dollar, sondern auch gegen Bitcoin. Das würde auch deren ambivalentes Verhältnis zur Kryptowährung erklären. Die chinesische Regierung hat bereits mehrere Male versucht, über Verbote und harte Regulierung gegen Bitcoin und andere Krypto-Assets vorzugehen – nur um dann wieder einen Schritt auf die Krypto-Welt zuzumachen.


Für gewisse Kreise scheint der Bitcoin im Zuge dieser Ereignisse allerdings bereits eine geopolitische Komponente eingenommen zu haben: Warum sonst hat die überaus vorsichtige und zögerliche US-Regulierungsbehörde urplötzlich die Bitcoin-Futures im Dezember bewilligt und das nur knapp eine Woche nach der Ankündigung Russlands, Chinas, Indiens und Brasiliens, eine neue Goldhandelsplattform ins Leben zu rufen? Haben die Vereinigten Staaten von Amerika hier womöglich ein abgekartetes Spiel durchschaut und sich deshalb entschieden, dem Bitcoin in den USA mehr Raum zu bieten? So jedenfalls eine etwas kühne Interpretation der Dinge.


Interessant und zu Spekulation einladend ist auch das Gebaren von Japan. So gibt sich das Land der aufgehenden Sonne gegenüber Bitcoin und Krypto seit jeher ziemlich aufgeschlossen. Im März 2017 hat das Land den sogenannten Virtual Currency Act eingeführt. Obwohl dieser Bitcoin nicht eindeutig zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, kategorisiert die Verordnung Kryptowährungen als eine Zahlungsart. Es kommt daher auch nicht von ungefähr: Japan macht rund 40 Prozent des globalen Bitcoin-Handelsvolumens aus – so viel wie kein anderer Ort dieser Welt.


Japan: ein Abbild der Zukunft?


Die Offenheit Japans Bitcoin und Kryptowährungen gegenüber könnte einen tieferliegenden Grund haben – insbesondere, wenn man bedenkt, dass die japanische Mentalität grundsätzlich für Zurückhaltung und Besonnenheit plädiert und Japaner nicht dafür bekannt sind, bei Entscheidungen aus der Hüfte zu schiessen. Woher also rührt Japans Offenheit und Risikobereitschaft in Bezug auf den gemeinhin als sehr risikoreich angesehenen Bitcoin?


Schon seit Jahren kämpft die dritt grösste Volkswirtschaft der Welt mit der Deflation. Die Staatsverschuldung ist mit 235 Prozent an der volkswirtschaftlichen Leistung heute exorbitant hoch – vor allem deshalb, weil sich Japan so mehr schlecht als recht aus der Deflationsfalle herauszuwinden versucht. Dort, wo die Bemühungen zu gelingen scheinen, ist der «Aufschwung» letztlich auf die japanische Zentralbank zurückzuführen: Diese ist inzwischen nicht nur im Besitz von ungefähr 42 Prozent aller japanischen Staatsanleihen, sondern ist mittlerweile auch stolzer Inhaber von 77 Prozent aller japanischen ETF, was die Bank of Japan zu einem Top-10-Aktionär bei 40 Prozent aller japanischen Unternehmen macht. Dass diese Entwicklung nicht nachhaltig sein kann und irgendwann an ein Ende kommen muss, wissen wohl auch Japans Funktionäre. Nicht auszuschliessen also, dass hinter der japanischen Aufgeschlossenheit dem Bitcoin gegenüber ein gewisses Kalkül steckt. Vielleicht erahnen sie das Ableben ihrer Finanzstrukturen und versuchen deshalb bereits mögliche neue Wege einzuleiten.


Natürlich kann über die geopolitischen Absichten von Staaten nur spekuliert werden. Doch hat sich der Bitcoin einmal für eine längere Zeitperiode als historisch sicher und verlässlich erwiesen, könnte er auch für Zentralbanken lukrativ werden. Denn noch heute halten Notenbanken auf der ganzen Welt einen Teil ihrer Aktiven in physischem Gold, das ihnen als Sicherheitspuffer dient. Bitcoin könnte aufgrund seiner Non-Zentralität und Nicht-Kontrollierbarkeit diesbezüglich eine willkommene Ergänzung sein.


Insbesondere für kleine Zentralbanken könnten Kryptowährungen wie Bitcoin sinnvoll sein, um ihr Portfolio auf diese Weise weniger von grossen Währungen wie dem Dollar oder Euro abhängig zu machen. Für die Zentralbank von Barbados, einem Inselstaat in der Karibik, sind zwei Ökonomen dieser Thematik in einem Arbeitspapier bereits nachgegangen. In den sich zuspitzenden Zeiten währungssystemischer Unsicherheiten dürften allerdings auch andere Zentralbanken gut beraten sein, sich gegen etwaige Kontroll- und Vertrauensverluste absichern zu wollen. Eine Möglichkeit des Absicherns: das Setzen auf unabhängiges Asset ohne Gegenparteienrisiko wie Gold – oder in Zukunft vielleicht auch Bitcoin.


Bitcoin also neues unabhängiges Reserve-Asset könnte dereinst von Zentralbanken auch dafür verwendet werden, die von ihr ausgegebene E-Währung bilanztechnisch zu decken. So hört man: Einige Zentralbanken seien dabei, neue Wege mit einer eigenen Digitalwährung auszuloten. Gerüchten zufolge würde beispielsweise die schwedische Riksbank nach Möglichkeiten suchen, eine E-Krona ins Leben zu rufen.


Warum dieser Schritt, wo doch die überwiegende Mehrheit aller sich im Umlauf befindlichen Dollar, Euros oder Kronen ohnehin schon elektronisches Buchgeld sind? Der Grund liegt in der Geldschöpfung: Diese passiert heute gemeinhin über die Geschäftsbanken – die Zentralbanken haben bloss indirekten Einfluss. So sind ungefähr 90 Prozent aller existierenden «Schweizer Franken» digitale Buchungseinträge bei einer Bank, sogenanntes Buchgeld, dass ausschliesslich elektronisch existiert. Interessanterweise ist dieses Buchgeld heute nicht gesetzliches Zahlungsmittel, sondern «bloss» eine allgemein akzeptierte Forderung auf dasselbe. Wenn ein Bürger heute also eine elektronische Zahlung macht, bezahlt er mit einem impliziten Schuldtitel, den eine Geschäftsbank herausgegeben hat. Mittels einer eigenen Digitalwährung dürfte eine Notenbank die Kontrolle über den Geldschöpfungsprozess samt Inumlaufsetzung vollumfänglich an sich ziehen.


Im Zuge der Blockchain-Euphorie scheinen solche Ansätze an Popularität gewonnen zu haben. Auch in der Schweiz wurde jüngst der E-Franken gefordert. Selbstverständlich «auf Basis der in Zug mitentwickelten Blockchain- und Kryptografie-Technologie, um jedefrau und jedermann den bisher nicht möglichen direkten Zugang zum elektronischen Notenbankgeld zu ermöglichen». Der prominenteste Kopf hinter diesem Ansinnen: Hypothekarbank-CEO Marianne Wildi. Sie fordert: «Die Schweiz ist Vorreiterin in der Blockchain-Technologie. Sie sollte einen Krypto-Franken einführen und hier vorangehen».


Digitaler Franken – aber wie?


Wie eine Einführung eines E-Frankens und SNB-Girokonten im Detail genau aussehen würde und welche Auswirkungen ein solcher Schritt auf die Geschäftsbankenwelt hätte, darüber lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nur spekulieren. Es gibt grob gesagt zwei verschiedene Arten, wie ein System mit einer durch die Nationalbank herausgegebenen Digitalwährung konzipiert sein könnte.


Denkbar wäre: Die Nationalbank bietet direkt oder aber indirekt über die Geschäftsbanken ein SNB-Girokonto an. Die Vermögenswerte wären in Form von Daten auf einer zentralen Datenbank gespeichert, sprich der E-Franken wäre letztlich ein Eintrag in einem zentral organisierten Buchungsregister bei der Zentralbank. Transaktionen würden so durch Eingabe einer Zahlungsanweisung auf einer Web- oder Smartphone-Applikation ausgeführt. Eine jeder Zahlungsauftrag müsste durch das zentrale System verifiziert werden.


Aus Sicht der Privatperson bedeutete dies: Wer über ein SNB-Girokonto verfügt, ist nur scheinbar im Besitz der eigenen E-Franken – genauso wenig wie man auch heute nicht Eigentum am bei einer Geschäftsbank hinterlegten Buchgeld hat. Da die E-Franken «bloss» als Buchungseinträge in einer zentralisierten Datenbank lagern, können Transaktionen sogar zensuriert werden. So wäre hypothetisch möglich: Unangebrachte Transaktionen an unerwünschte Gruppierungen beispielsweise könnten boykottiert werden. Auch wenn solches unwahrscheinlich erscheint, ganz ausgeschlossen werden kann es nie. Auch dürfte die Einführung nominaler Negativzinsen durch eine Zentralbank einfacher sein, insbesondere dann, wenn mit der Implementierung des E-Frankens das Bargeld abgeschafft würde.


Anders sähe es aus, wenn der E-Franken als digitaler Token mithilfe der Blockchain- oder – etwas allgemeiner formuliert – der «Decentralized-Ledger-Technologie» (DLT) ins Leben gerufen würde. Auf diese Weise wäre der E-Franken, was in der Fachsprache ein «Digital Bearer Instrument» genannt wird. Im Gegensatz zu Nachrichten, Musikstücken oder Fotos, deren digitale Versionen beliebig vermehrt werden können, definiert sich ein «Digital Bearer Instrument» darüber, digitales Eigentum an einer Sache zu sein, welches gleichzeitig niemand anderes Eigentum sein kann. Der E-Franken existierte so als digitales Besitzstück, über das man via privaten Zugangsschlüssel eigenständig verfügen könnte. Damit wäre er nicht nur ein Buchungseintrag bei einer Drittpartei. Privatpersonen könnten ihre E-Franken in einer privaten Wallet – einer digitalen Geldbörse – aufbewahren.


Blockchain und Zentralbanken – eine sinnvolle Kombination?


Das bekannteste und erste «Digital Bearer Instrument» war Bitcoin. Wäre ein E-Franken basierend auf der Blockchain-Technologie somit das gleiche wie Bitcoin – nur besser, weil er eben von der Zentralbank herausgegeben wird?


Aus Sicht der Zentralbank liesse sich mit dem Einsatz einer DLT die Ausfallsicherheit erhöhen, da durch die Dezentralisierung des Netzwerkes ein «Single-Point-of-Failure» vermieden werden kann. In gewisser Weise würde diese zweite Variante dem heutigen Bargeldsystem ähneln. Genau wie mit Cash wäre eine direkte und endgültige Abrechnung, letztlich also sogenannte erlaubnisfreie Transaktionen möglich. Zahler und Zahlungsempfänger wären somit nicht von einem Dritten abhängig. Ob die Anonymität in gleichem Ausmass gegeben wäre, scheint zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar. Die Daten könnten kryptografisch verschlüsselt werden und über sogenannte «Zero-Knowledge-Proofs» dürfte gleichwohl sichergestellt werden, dass ein Konsens über die Gültigkeit der Transaktionen innerhalb des E-Franken-Netzwerkes erreicht werden kann. Die zusätzliche Verschlüsselung erhöhte jedoch die Komplexität und liesse daher Fragen zur Geschwindigkeit und Skalierbarkeit solcher Systems aufkommen. Gegen diese zweite Variante dürften auch Stimmen laut werden, welche die in der heutigen Anonymität von Bargeldzahlungen gerade einen Anachronismus sehen, den es kaum weiterzuführen gälte.


In dieser Diskussion gilt es allerdings, die einzelnen Begriffe der Klarheit wegen auseinanderzuhalten: Zwischen einer Digital- und einer Kryptowährung gibt es einen entscheidenden Unterschied: Kryptowährungen wie Bitcoin entziehen sich jeglicher Kontrolle durch eine Zentralinstanz, während eine Digitalwährung, wie ein durch die Schweizer Nationalbank herausgegebener E-Franken, eben durch die Zentraleinheit beliebig gesteuert, einfacher besteuert und notfalls manipuliert werden kann. Alle Netzwerkteilnehmer des Blockchain-Netzwerkes dürften der Nationalbank bekannt und durch sie eingesetzt sein, um auf diese Weise die letztgültige Kontrolle über das System beizubehalten. Noch immer hätte die SNB die Möglichkeit, das Angebot eines solchen digitalen Frankens bei Bedarf zu inflationieren. Daran würde auch ein E-Franken nichts ändern.


 
 
 

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