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Teil XII - Eine Rechtsordnung für den Cyberspace


Wie Bitcoin basiert Ethereum ebenfalls auch auf einer öffentlichen Blockchain und ist daher letztlich nichts anders, als ein Netzwerk von zehntausenden geografisch verteilten Computern, die alle über das Ethereum-Protokoll kommunizieren. Da sich auf Ethereum im Gegensatz zu Bitcoin aber eben beliebige Applikationen programmieren lassen, trifft hier die Analogie eines Weltcomputers noch besser zu. Die Ethereum-Blockchain funktioniert also wie ein Computer. Einer Festplatte eines Computers gleich, speichert die Blockchain alles, was auf dem Ethereum-Weltcomputer passiert.


Der Ethereum-Weltcomputer unterscheidet sich von einem gewöhnlichen Computer jedoch insofern, als dass dieser gemäss seines Programmiercodes laufen muss und aufgrund seiner non-zentralen Struktur nur unter Inkaufnahme extremer Kosten manipuliert werden kann. Gleichzeitig liefert ein solcher Weltcomputer auch eine ungemein hohe Robustheit. Da die Ethereum-Blockchain auf zehntausenden von einzelnen Computern läuft, ergibt sich eine Redundanz. Die Ethereum-«Festplatte» existiert eben nicht nur einmal und an einem Ort, sondern ist über die ganze Welt verteilt. Das Downtime-Risiko ist daher um ein Vielfaches geringer.


Experiment programmierbare Blockchain


Im Zusammenhang mit Ethereum fällt immer wieder der Begriff des «Smart Contract». So wird die Ethereum-Blockchain gemeinhin als jenes Blockchain-Projekt angesehen, welches das Potenzial solcher «intelligenten Verträge» als erstes erkannt und die Idee daher popularisiert hat.


Eine primitive Form von Smart Contracts kennt jedoch bereits die Bitcoin-Blockchain. Im Falle von Bitcoin beschränken sich diese auf die simple Übertragung von Bitcoin-Werteinheiten. Da Ethereum – wie wir gesehen haben – eine programmierbare Blockchain ist, lassen sich die Smart-Contract-Funktionen hier in der Theorie nahezu beliebig erweitern. Neben der Abwicklung von Transaktionen digitaler Werteinheiten sollen mittels eines Smart Contracts auch andere Werttitel wie Anleihen, Aktien und andere (bspw. sogar physische) Eigentumstitel transferiert werden können. Letztlich sollen die unterschiedlichsten Verträge, die unser gesellschaftliches Leben heute ausmachen, in Computercode konvertiert, in Form von Smart Contracts auf der Blockchain gespeichert und durch das Ethereum-Netzwerk in non-zentralisierter Manier ausgeführt werden – so zumindest die Vision, welche sich mit dem Aufkommen Ethereums in den Köpfen von immer mehr Menschen festsetzt. Heute gibt es bereits weiter Smart-Contract-Plattformen, welche dieses Ziel verfolgen (dazu mehr in einem Folgebeitrag).


Die Eleganz eines Smart Contract besteht darin, dass er gemeinhin als digitaler Vertrag verstanden wird, der sich gemäss vordefinierter Parameter selbst exekutiert. Will heissen: Sind die Vertragskonditionen erfüllt, wird der Vertrag entsprechend seines Inhaltes ausgeführt. Hier hilft der Vergleich mit einem Warenautomaten. Man füttert den Warenautomaten mit Geld und erhält im Gegenzug die gewählte Ware. Es bedarf keiner Drittpartei, welche die Ware herausgibt. Die Theorie hinter einem Smart Contract funktioniert ähnlich: Auf Bezahlung mittels eines Smart Contracts erhält man die entsprechende Ware, eine Übertragungsurkunde, einen Führerschein oder sonstiges. Darüber hinaus definiert der Smart Contract nicht nur die Regeln und Sanktionen rund um die Vereinbarung, er setzt diese auch gleich selber durch.


Gas – ein unerlässliche Komponente Ethereums


Natürlich sind es die einzelnen Computer, welche zusammen das Ethereum-Netzwerk ausmachen, die den in einem Smart Contract definierten Programmiercode ausführen. Diese werden auch Ethereum-Clients genannt. Da Ethereum turing-vollständig ist – ein Begriff aus der Informatik – sind die Computer des Ethereum-Netzwerkes imstande, Code beliebiger Komplexität auszuführen. Gleichzeitig hat die Turing-Vollständigkeit aber auch zur Folge, dass ein Smart Contract, bzw. dessen Programmiercode, durch die ausführenden Ethereum-Clients endlos ausgeführt würde. Eine solche Endlosschleife würde die Ethereum-Blockchain allerdings funktionsunfähig machen, da bereits die Ausführung eines einzelnen Smart Contract die gesamten Ressourcen aller im Ethereum-Netzwerk partizipierenden Computer aufbrauchen würde.


Als Lösung kennt Ethereum ein Mechanismus, der es den Ethereum-Clients möglich macht, jeweils die Ausführungslänge eines jeden Smart Contracts zu eruieren, um so Endlosschleifen zu verhindern. Das Stichwort hier: Gas. Jede Ausführung eines Smart Contract kostet eine bestimmte Menge Gas. Hinter jedem Gas-Preis, den es für die Ausführung eines Smart Contracts zu bezahlen gilt, steckt eine gewisse Menge Ether, die Kryptowährung der Ethereum-Blockchain. Wie viel Ether es jeweils kostet, bzw. wie hoch der jeweilige Gas-Preis ist, hängt von der aktuellen Auslastung des Ethereum-Netzwerkes ab. Nicht alle Smart Contracts haben einen gleich hohen Gas-Preis. Je nach Komplexität ist die zu bezahlende Menge Ether kleiner oder grösser.


Im Prinzip ist das Gas von Ethereum mit dem Treibstoff eines Fahrzeuges zu vergleichen. Genauso wie der Treibstoff ein Fahrzeug zum Laufen bringt, sorgt Gas dafür, dass ein Smart Contract ausgeführt wird. Doch wird der Smart Contract dann eben nicht unendlich ausgeführt, sondern nur so lange bis die zur Ausführung benötigte Gas-Menge aufgebraucht ist. So wie ein Auto zum Stillstand kommt, wenn der Treibstofftank leer ist, definiert auch das Ethereum-Gas eine Obergrenze für die Ausführung von Smart Contracts und verhindert so Endlosschleifen. Natürlich kann der Smart Contract immer wieder initiiert werden, hierfür muss bloss wieder die notwendige Menge Ether aufgewendet, sprich bezahlt werden – ähnlich wie bei einem Fahrzeug, das wieder aufgetankt werden kann.


Empfänger der über den Gas-Preis bezahlten Ether sind die Ethereum-Clients, welche für die Ausführung der Smart Contracts verantwortlich sind. Damit sind diejenigen Computer im Ethereum-Netzwerk gemeint, die als Miner fungieren. Basierend auf seinem Komplexitätslevel kostet jeder Smart Contracts ein Mindestausführungspreis. Bietet man allerdings einen höheren Gas-Preis, sind die Chancen auf Verarbeitung und Ausführung des eigenen Smart Contracts grösser, da sich die Ethereum-Clients alias Miner in der Regel nach dem lukrativsten Angebot richten.


Smart Contracts – wozu denn eigentlich?


Wir erinnern uns: Ein Smart Contract ist regel-basierte Software, die unter den im Code festgelegten Umständen automatisch ausgeführt wird. Es handelt sich letztlich um programmierte «Wenn-dann»-Anweisungen. Klingt ziemlich banal. Die Frage sei deshalb erlaubt: Weshalb wird ihnen heute ein derart grosses Potenzial zugeschrieben?


Weil sich die Vertragsdurchsetzung mittels Smart-Contracts automatisieren lässt, verspricht man sich davon in erster Linie gesteigerte Effizienz, die mit einer nachhaltigen Verringerung von Transaktionskosten für Regierungen und Unternehmen einhergehen soll. Heute, wo allerlei Transaktionen durch Compliance und allerlei Regularien politisch aufgeblasen sind, trifft ein derartiges technologische Instrument natürlich den Nerv der Zeit. Interessanterweise wurde die Smart-Contract-Idee bereits in den frühen 1990er-Jahren mit dem Aufkommen des Internets ausgearbeitet, doch scheint sie erst zwanzig Jahre später in der Breite wirklich Anklang zu finden.


Das dürfte daran liegen, dass das Internet heute ein unglaubliches Ausmass angenommen hat. Und obschon das World Wide Web heute allgegenwärtig ist, scheint es noch immer in jenem Naturzustand zu verweilen, wie er seinerzeit von Thomas Hobbes beschrieben worden ist. Geprägt durch den dreissigjährigen Krieg beschrieb der englische Philosoph seine Zeit als eine dem Naturzustand ähnliche. Berühmt ist seine Exklamation des «Bellum omnium contra omnes» – der Kampf aller gegen alle. Laut Hobbes leben die Menschen in konstanter Unsicherheit und können im Naturzustand kaum einer anderen Person vertrauen.


Aller geistesgeschichtlichen Kontroverse rund um die hobbes’schen Gedanken zum Trotz, seine Grundthese scheint intuitiv einzuleuchten: Der Mensch tut sich schwer damit, anderen Menschen zu vertrauen, denn immer wieder – wenn auch sicher nicht deterministisch – werden Menschen durch andere Menschen getäuscht. Ideengeschichtliche wurde zwar immer wieder das Bild des edlen Wilden –, der keiner Fliege etwas zu Leid tun würde – gegen die hobbes’sche Ansicht ins Feld geführt. Doch haben Anthropologen aufgrund neuer Erkenntnisse die romantisierte Vorstellung über den edlen Wilden mittlerweile grösstenteils aufgeben müssen.


Wie verträgt man sich?


Rechtsprofessor Anthony Kronman spricht deshalb heute von «transaktionaler Unsicherheit», die den Naturzustand ausmacht. Eine Person kann zwar ein Versprechen machen, doch muss sie dieses nicht einhalten. Bietet sich die Gelegenheit, kann sie das Versprechen sogar bewusst brechen, um ihren Eigennutz zu fördern. Ein solches Verhalten nennt der Nobelpreisträger Oliver Williamson opportunistisches Verhalten. Ohne das Vertrauen fördernde Mechanismen dürfte derartiges Verhalten – aus gesellschaftlicher Sicht gar Fehlverhalten – nicht unselten auftreten. Es fehlt schichtweg eine bindende Vertrauensgrundlage.


Das Internet spiegelt diese Wirklichkeit aktuell wider. Da das grosse weite Internet der hobbes’schen Beschreibung des Naturzustandes am nächsten kommt, ist opportunistisches Verhalten geläufig. Um diesem beizukommen, wird heute schon versucht, «zwischenmenschliche» Internetinteraktion mit Vertrauensgrundlagen zu untermauern. Etablierte Rechtsgrundsätze, die wir aus der physischen Welt kennen, sollen durch Plattformbereitsteller und den Staat auch im digitalen Bereich durchgesetzt werden.


Da es sich bei der physischen und digitalen Welt jedoch nicht um identische Welten handelt und letztere teils neue Perspektiven erfordert, ist in der Durchsetzung aber noch immer einiges ungeklärt. Zudem ist die Internetgesellschaft die wohl globalste überhaupt, weshalb die in der Theorie des politischen Realismus beschriebene Anarchie der Staatenwelt und ihre Tücken internationaler Rechtsdurchsetzung erst recht zum Tragen kommen. Schliesslich kann Recht oftmals nicht ohne weiteres auf Menschen aus verschiedenen Ländern angewendet werden, da jede geografische Jurisdiktion ihr eigenes Rechtssystem hat. Die Chance, eine Person aus dem Internet (insbesondere, wenn sie anonym ist) vor ein Gericht zu bringen, ist daher eher gering.


Eine andere Vertrauensgrundlage, welche institutionalisierten Rechtstrukturen wohl noch vorausgeht, sind übereinstimmende Moralvorstellungen. So können wir uns in der gegenseitigen Interaktion auf eine gemeinsame Moral verlassen. Diese Art der Vertrauensgrundlage setzt allerdings Homogenität voraus, was sie in ihrer Reichweite begrenzt. Die gleiche Schwierigkeit liegt auch Reputationsmechanismen zugrunde. Im Kontext des Internets ist reputationsbasierte Vertrauensschaffung besonders anfällig, da Pseudonyme wie Email-Adressen oder Benutzernamen anstelle von echten Namen verwendet werden können. Bricht eine Person ihre Versprechen online, kann sie ihr Pseudonym löschen und sich über ein neues Pseudonym wieder einen einwandfreien Leumund verschaffen. Dieses Vorgehen ist auch unter dem englischen Begriff «Whitewashing» bekannt.


Überwindung des digitalen Naturzustandes


Vor dem Hintergrund der beschriebenen Problematik dürfte das Konzept des Smart Contracts einleuchten. Eine auf Algorithmen und Programmcode basierende Rechtsordnung, die «dem Internet» eigen ist und sich selbstständig exekutiert, schafft Vertrauen, wo es bislang keines gibt – auf der Ebene des Internets selbst. Auf der Grundlage öffentlicher Blockchains lassen sich so global glaubwürdige Verpflichtungen und Verträge eingehen, die durch eben diese öffentlichen Blockchains auch zur abschliessenden Vollstreckung gelangen.


Smart Contracts sind zum heutigen Zeitpunkt rechtlich nicht einklagbar. Das ist Vor- und Nachteil zugleich. Der in einem Smart Contract festgehaltene Programmiercode – im übertragenen Sinn also die Vertragsbestimmungen – werden ausserhalb des Gesetzes, ausserhalb der Rechtsprechung und ohne staatlichen Vollzug durchgesetzt. Gerade in Ländern, die über schwache oder unzuverlässige Rechtsinstitutionen verfügen, ist es als grosser Fortschritt zu werten, nicht zwingend auf diese Institutionen angewiesen zu sein.


Die Regelgebundenheit und der eigenständige Vollzug ohne Drittpartei machen Smart Contracts auch zur Herausforderung. Entgegen ihrem Namen sind sie nicht wirklich intelligent, sondern eigentlich dumm. Denn die Algorithmen führen die im Programmcode festgeschriebenen Bedingungen stur gemäss den definierten Parametern aus. Ermessensspielraum gibt es nicht. Insbesondere problematisch wird es dann, wenn ein Smart Contract Programmierfehler enthält – eine Wahrscheinlichkeit die steigt, je komplexer der Vertrag ist. Sogenannte Bugs im Quellcode erlauben es einer sachkundigen Drittperson, den Smart Contract zu ihren Gunsten zu manipulieren. Der Ansatz des «Code is Law», wonach Programmierfehler gewissermassen als Gesetzeslücken betrachtet werden müssen, die legal ausgenützt werden können, scheint in einer sehr dynamisch und fehlbaren Welt wie der unsrigen etwas verkürzt.


Wie damit «richtig »umgegangen werden muss, darüber zerbricht man sich zurzeit noch die Köpfe. Denn immer wiederkehrende Programmierfehler könnten die durch Smart Contracts geschaffene Vertrauensgrundlage auch wieder unterminieren. Genauso ausgehöhlt würde diese neue Rechtsordnung für das Internet aber auch, wenn Smart Contracts rückwirkend aufgrund von Bugs ständig für nicht bindend erklärt würden.


Smart Contracts sind also kein Allerheilsmittel, das konventionelle Gerichte und Juristen allesamt obsolet machen wird. Wofür es den Juristen einmal nicht mehr brauchen könnte, wird es dann den Programmierer benötigen, welcher den Smart Contract zusammen mit dem Laien auf potenzielle Lücken überprüft. Damit Nicht-Fachkundige in dieser Hinsicht nicht völlig verloren sind, werden bereits heute Standardverträge und kombinierbare Musterlösung für Smart Contracts ausgearbeitet, welche die Handhabung derselben vereinfachen sollen.


Eine Kluft zwischen den Welten

Um in unserer komplexen Welt gegenseitiges Vertrauen zu ermöglichen, das wiederum die Voraussetzung für unseren Wohlstand ist, setzen wir auf eine Armee von Wirtschaftsprüfern, Buchhaltern, Treuhändern, Anwälten, Transferagenten, Standesbeamte, Vermögensverwaltern und viele weitere Drittparteien. Ein Smart Contract unterscheidet sich in seiner Funktionsweise grundsätzlich wenig von diesen Funktionen, wie am Beispiel eines Treuhänders ersichtlich:


Wer heute eine Sache verkauft, greift hierfür auf einen zertifizierten Treuhänder als unabhängige Drittperson zurück. Als Bindeglied zwischen den Vertragsparteien sorgt dieser dafür, dass keine der beiden Parteien übervorteilt wird. Möchte eine Person eine Sache verkaufen, hat sie diese Sache zu tokenisieren. Das heisst: Es muss sichergestellt werden, dass die auf diese Sache lautende Besitzurkunde die Form eines echten digitalen Assets hat – auch «Digital Bearer Instrument» genannt. Ist das der Fall, kann diese digitale Besitzurkunde durch den Smart Contract verwaltet werden und von diesem dann an den Käufer weitergegeben werden, wenn dieser die tokenisierte Besitzurkunde mit einer Kryptowährung bezahlt hat. Dass eine der beiden Parteien seine Sache zu früh freigibt und daher leer ausgeht, weil die jeweils andere Partei nicht nachzieht, kann durch den Smart Contract sichergestellt werden.


Kritische Stimmen werfen an dieser Stelle ein: Es müsse darauf vertraut werden, dass die tokenisierte Besitzurkunde tatsächlich die dahinterstehende Sache repräsentiere. Es nütze nichts, wenn digitale Token per Smart Contract getauscht würden, das Haus in der realen Welt den Besitzer aber nicht wechseln würde. Um diese Brücke zwischen der digitalen und der physischen Welt zu schlagen, bedürfe es noch immer einer vertrauenswürdigen Drittpartei. Echte Disintermediation sei daher nicht gegeben, so das Argument.


Diese Problematik wird gemeinhin unter dem Begriff des Orakel-Problems zusammengefasst. Der Name nimmt Bezug auf das Orakel von Delphi, die berühmte Weissagungsstätte des antiken Griechenlands. Im digitalen Kontext ist ein Orakel letztlich ein Datenlieferant. Ein Orakel informiert einen Smart Contract darüber, ob seine Bestimmungen in der physischen Welt tatsächlich ausgeführt worden sind oder liefert Daten, damit der Smart Contract auf diesen Daten basierend «agieren» kann. In der Tat ist die oben geschilderte Problematik nicht von der Hand zu weisen. Doch wie uns der Nirvana-Fehlschluss lehrt, sollte ein Smart Contract nicht mit einer unerreichbaren Idealvorstellung verglichen werden. Die gleiche Herausforderung stellt sich uns nämlich schon heute bei einer auf Papier verfassten oder elektronisch verbrieften Urkunde.


An Lösungen für das Orakel-Problem muss und wird bereits heute gearbeitet. Eine mögliche Entschärfung des Problems ist es, ein Orakel zu dezentralisieren. Ein Smart Contract würde so nicht nur von einer Gegenpartei die relevanten Daten erhalten, sondern von vielen unabhängigen Stellen, wodurch Missbrauch verhindert oder zumindest begrenzt werden kann. Dürften Autos, Häuser und andere Güter dereinst als sogenannte tokenisierte Smart Devices sogar direkt miteinander kommunizieren, würde das Orakel-Problem noch weiter entschärft.


Bei aller berechtigen Kritik an den Smart Contracts von heute gilt es zu beachten: Die Tokenisierung von realen Gütern und die damit einhergehende Verwaltung per Smart Contract kann alleine schon zu einer signifikanten Steigerung der Handelseffizienz führen. Eine weitere Verbesserung stellt die Blockchain-Smart-Contract-Herangehensweise auch in folgender Hinsicht dar: Werden Verträge heute nicht eingehalten oder bewusst manipuliert, ist es für eine Ahndungsstelle schwierig, den ganzen Vertragsvorlauf und die -historie rückwirkend auf der Basis unzweifelhafter Fakten wiederherzustellen. Zu viel kann heute noch im Verbogenen vertuscht werden. Mit einer öffentlichen Blockchain und darauf aufbauenden Smart Contracts ist die nötige Transparenz hergestellt. Bei aus Vertragsbeziehungen resultierenden Unstimmigkeiten und Widersprüchen kann jederzeit auf die Blockchain referenziert werden und diese kann als sichere Faktenlage für eine allfällige Ahnung dienen.


Interessant ist eine Aussage des Public-Choice-Ökonomen Gordon Tullock, die uns diese neue Entwicklung besser verstehen lässt: «Wir neigen dazu zu vergessen, dass es auch bei Vertragsangelegenheiten so etwas wie technologischer Fortschritt gibt. Menschen entdecken stets neue Wege, um Vereinbarungen miteinander zu treffen – eine Tatsache, wovon wir als Menschheit im Laufe der Zeit erheblich profitieren.»


Wir haben die Tendenz, Technologien mit den durch unsere gegenwärtigen Technologien geprägten Augen zu betrachten. Als die Autos herauskamen, waren sie als pferdelose Kutschen bekannt. Irgendwann hat man von einer solchen Beschreibung jedoch abgesehen - der Begriff des Pferdes hat heute nur noch im Wort der Pferdestärke überlebt. Das Auto ist heute so viel mehr als eine Kutsche. Auch Smart Contracts beurteilen wir heute aus der Optik gegenwärtiger Verträge. Vielleicht aber sind erstere überhaupt keine Verträge im heute geläufigen Sinn, sondern etwas Anderes, Neues, wofür wir noch einen passenden Begriff werden finden müssen. Die Zeit wird es zeigen.


Sollte Bürokratie überhaupt optimiert sein?


Ganz allgemein sind Smart Contracts sind also letztlich als eine weitere technische Institution zu sehen, die innerhalb des von Menschen geschaffenen komplexen Institutionengeflecht namens Rechtssystem möglicherweise Transaktionskosten verringern kann, indem gewisse Intermediäre ausgeschaltet werden. Welche und wie viele dieser Mittelsmänner dereinst überflüssig sein werden, ist zum heutigen Zeitpunkt noch kaum absehbar. In jenen Bereichen, die keinen Ermessensspielraum zulassen, wie beispielsweise bei der Ausstellung eines Reisepasses oder einer Baubewilligung, können Smart Contracts einmal Einzug halten. Viele halten deshalb staatlichen Bürokratien für ein optimales Anwendungsfeld.


Schon Max Weber wusste: Bürokratien sind aufgrund ihrer sturen Regelgebundenheit in einem wirtschaftlichen Sinn notgedrungen ineffizient. Ihre Arbeitsweise ist mechanistisch und daher entmenschlichend. Da die Bürokratien aktuell regelrecht wuchert und in allerlei vormals unberührte Gesellschaftsbereiche vorgedrungen ist, wiegt deren entmenschlichendes Antlitz heute besonders schwer und lässt die Menschen über sie fluchen. In gewissen Kreisen werden Smart Contracts daher als willkommene Abhilfe zur Effizienzsteigerung von Bürokratien angesehen werden, da vor allem der menschliche Faktor gesenkt und durch Algorithmen ersetzten werden kann.


Doch gilt es zu bedenken: Die Bürokratie ist letztlich die Verwaltungsapparatur eines Zwangsapparates - des Staates nämlich. Bürokratie stellt immer Angebote, die man nicht ablehnen kann. In der Interaktion mit der Bürokratie ist man als Bürger stets darauf angewiesen, dass Beamte in einem Härtefall Gnade vor Recht walten lassen. Ist der menschliche Faktor jedoch aus der Bürokratie verbannt und durch Algorithmen ersetzt, ist weniger Ermessensspielraum und Einzelfallgerechtigkeit dafür aber mehr staatliche Allmacht und Hartherzigkeit die zwingende Folge.


Smart Contracts werden wohl dort echte Verbesserung bringen, wo ihnen die Härte genommen wird, weil keine Existenzen unfreiwillig an ihre Ausführung gebunden sind. Dienen sie dem Staat jedoch zur effizienteren Verwaltung seiner Bürger, dürfte die staatliche Anwendung dieser neuen Technologie noch so von mancher Person dereinst infrage gestellt werden.










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